Zulassungsvoraussetzungen für den Studiengang Automobilentwicklung (M.Sc.)
Das erwarten wir von Ihnen
Dass ein ingenieurwissenschaftliches Studium hohe Anforderungen an die Studierenden stellt, dürfte Ihnen nicht neu sein. Gute Auffassungsgabe, Einsatzfreude, Beharrlichkeit, die Fähigkeit zu teamorientiertem Arbeiten und gute Englischkenntnisse sollten für Sie selbstverständlich sein.
Für diesen Studiengang erwarten wir darüber hinaus eine gehörige Portion Leidenschaft für das Automobil.
Zulassung
Für die Zulassung zum Masterstudium ist ein qualifizierter Abschluss als Bachelor auf den Gebieten
- des Maschinenbaus,
- der Kunststofftechnik,
- der Mechatronik,
- der Verfahrenstechnik
mit einer Gesamtnote von mindestens "gut" (2,5) notwendig. Der Prüfungsausschuss kann auch weitere, als gleichwertig zu bezeichnende Hochschulabschlüsse als Zulassungsvoraussetzung anerkennen.
Insbesondere gilt der Abschluss "Diplom-Ingenieur" (Universität / Fachhochschule) auf den Gebieten des Allgemeinen Maschinenbaus oder einem anderen mathematisch-naturwissenschaftlichen oder technischen Gebiet mit Bezug zum Allgemeinen Maschinenbau und einem hinreichenden Anteil an Fächern aus dem Gebiet des Allgemeinen Maschinenbaus als anerkennbarer Abschluss.
In begründeten Fällen kann die Teilnahme und das erfolgreiche Bestehen von Vorbereitungskursen auferlegt werden.
Besitzt eine Studierende oder ein Studierender den Abschluss "Diplom-Ingenieur" (Universität oder Fachhochschule) in den oben genannten Gebieten, so können ihr oder ihm auf Antrag einzelne Module oder Lehrveranstaltungen des Masterstudiengangs entsprechend §19 ABPO anerkannt werden, sofern der wissenschaftliche Anspruch des Masterstudiums darin erfüllt wird. Über den Antrag entscheidet der Prüfungsausschuss in einer Einzelfallprüfung.
Einzelfallbetrachtung
Im Zuge der Zulassung findet eine individuelle Betrachtung und Anerkennung der erbrachten Vorleistungen statt. Bei Fragen wenden Sie sich an den Prüfungsausschussvorsitzenden. Diese Regelungen erfolgen unbeschadet der Möglichkeiten nach §6 Abs. 3 BBPO.
Weitere Zulassungsvoraussetzungen nach §6 Abs. 2 BBPO
Nach § 6 Abs. 2 BBPO können weitere Zulassungsvoraussetzungen vom Prüfungsausschuss definiert werden. Insbesondere kann die Teilnahme und das erfolgreiche Bestehen von Vorbereitungskursen auferlegt werden.
Gemäß § 6 Abs.2 BBPO hat der Prüfungsausschuss in seiner Sitzung vom 7.5.2013 zusätzliche Kriterien festgelegt, von deren Erfüllungsgrad der Erfolg im Masterstudium abhängt.
Vor einer Zulassung müssen, neben der Note von mindestens 2,5 , folgende Qualifikationen nachgewiesen werden:
Technische Mechanik |
mindestens 15 CP |
Maschinenelemente |
mindestens 15 CP |
Werkstofftechnik |
mindestens 10 CP |
Thermodynamik |
mindestens 7,5 CP |
Regelungstechnik |
mindestens 7,5 CP |
Maschinendynamik |
mindestens 7,5 CP |
Anerkennung von Studienleistungen
Die Anerkennung von Leistungsnachweisen und nachgewiesene Kompetenzen erfolg gemäß der Anerkennungssatzung der Hochschule Darmstadt.
Bitte kontaktieren Sie das Studien- und Prüfungssekretariat oder die Prüfungsausschussvorsitzenden des Studiengangs.
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Kontakt zur zentralen Beratungsstelle für studentische Angelegenheiten
Der Info-Flyer des Studiengangs zum Download
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Kommunikation Büro: C12, 108
+49.6151.533-67907
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