Zulassungsvoraussetzungen für den Studiengang Kunststofftechnik (B.Sc.)
Hochschulzugangsberechtigung
Sie benötigen eine Hochschulzugangsberechtigung.
Wenn Unsicherheit darüber besteht, ob das von Ihnen erworbene Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife zum Studium an einer Hochschule in Hessen berechtigt, lassen Sie sich beim Student Service Center beraten.
Für Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit ausländischen Zeugnissen gibt es, unabhängig von der Staatsbürgerschaft, ein eigenes Bewerbungsverfahren. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Studienplatz mit ausländischem Zeugnis auf der Webseite der Hochschule Darmstadt.
Was sonst noch wichtig ist
Ein ingenieurwissenschaftliches Studium stellt hohe Anforderungen an die Studierenden. Wir erwarten, dass Sie sich vom ersten Tag an darauf einlassen. Gute Auffassungsgabe, Einsatzfreude, Beharrlichkeit und die Fähigkeit zu teamorientiertem Arbeiten sind die richtigen Voraussetzungen für Ihren erfolgreichen Abschluss. Englischkenntnisse sind in einer Branche mit mehr als zwei drittel Exportanteil unumgänglich.
Anerkennung von Studienleistungen
Die Anerkennung von Leistungsnachweisen und nachgewiesene Kompetenzen erfolg gemäß der Anerkennungssatzung der Hochschule Darmstadt.
Bitte kontaktieren Sie das Studien- und Prüfungssekretariat oder die Prüfungsausschussvorsitzenden des Studiengangs.
Grundpraktikum
Für den Studiengang Kunststofftechnik B.Eng. ist ein Grundpraktikum von 5 Wochen Dauer und ein Fachpraktikum von 8 Wochen Dauer vorgeschrieben. Es ist kein Grundpraktikum VOR Studienbeginn erforderlich. Bei Bedarf unterstützt der Fachbereich bei der Praktikumssuche. Das gesamte Grundpraktikum (5 Wochen) muss vor der Anmeldung zu Prüfungen des ersten Semesters absolviert sein. Die verbleibenden 8 Wochen müssen spätestens bei Anmeldung zu Prüfungen des dritten Semesters absolviert sein.
Weitere Informatinen finden Sie in der Praktikumsordnung. Diese ist als Anlage 4 an die Prüfungsordnung (BBPO) des Studiengangs angehängt.
Hinweis zur Corona-Pandemie
Laut der Sondersatzung für prüfungsrelevante Leistungen im Zuge der Corona-Pandemie vom 1. Mai 2020 benötigen Studienanfänger*innen ab dem WS 2020/21 kein Praktikum zur Immatrikulation. Es ist möglich, das Grundpraktikum bis zum Beginn der berufspraktischen Phase (BPP) abzuleisten.
Gestaltung des Praktikums
Für die Gestaltung des Praktikums sind die Praktikantinnen und Praktikanten selbst verantwortlich.
Über die praktischen Tätigkeiten sind Berichte anzufertigen. Diese Berichte sind in erster Linie ein Hilfsmittel zur theoretischen Verarbeitung der praktischen Erfahrungen. Die Berichte sollen möglichst gleichzeitig oder unmittelbar nach einem Praktikumsabschnitt geschrieben werden. Die Darstellung ist an keine bestimmte Form gebunden. Der Text mit Skizzen/Zeichnungen zu allen Berichten soll zusammen einen Umfang von 13 DIN A 4 Seiten nicht unterschreiten.
Inhaltlich gliedert sich das Praktikum entsprechend der Lehrinhalte des Studiums in folgende Hauptblöcke:
- Allgemeine Bearbeitungsverfahren für Metalle und Kunststoffe (Grundpraktikum)
- Kunststofftechnik
- Herstellung, Verarbeitung
- Kunststoffmaschinen- und Werkzeugbau (Fachpraktikum)
Die näheren Bedingungen über das Praktikum sind in der BBPO Anlage Praktikumsordnung verbindlich festgelegt. Ein Bestandteil dieser Ordnung ist der Rahmenplan, der die Tätigkeit im einzelnen nennt.
Empfohlen wird, das gesamte Praktikum vor Studienbeginn zu absolvieren. Das Praktikum soll vorbereitend und korrespondierend zum Lehrstoff der Kunststofftechnik notwendige praktische Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln. Die Praktikantin und der Praktikant sollen sich deshalb intensiv bemühen, einen breiten Einblick in folgenden Bereiche der Produktionsbetriebe zu erhalten:
- Produktionstechnik und -abläufe
- Arbeitstechniken und deren Organisation
- soziale, ökonomische und hierarchische Strukturen
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fachschaft.fbmk@h-da.de
Kontakt zur zentralen Beratungsstelle für studentische Angelegenheiten
Der Info-Flyer des Studiengangs zum Download.
Kontakt
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Prüfungssekretariat
Kommunikation
Schöfferstraße 3
64295 Darmstadt
Büro: C12, 00.10
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