Zulassungsvoraussetzungen für den Studiengang Kunststofftechnik (M.Sc.)
Zulassung
Zulassungsvoraussetzung für den Master-Studiengang Kunststofftechnik ist ein qualifizierter Bachelor-Abschluss mit einem Umfang von mindestens 180 CP und mit einer Note von mindestens „gut“ (2,5) auf dem Gebiet der Kunststofftechnik oder einem anderen mathematisch-naturwissenschaftlichen oder technischen Gebiet mit Bezug zur Kunststofftechnik und einem hinreichenden Anteil von Fächern aus dem Gebiet der Kunststofftechnik mit einer Note von mindestens „gut“, dessen Eignung vom Prüfungsausschuss anerkannt wird.
Weitere für das Studium der Kunststofftechnik förderliche Aspekte ( z. B. praktische Tätigkeit in der Kunststoffindustrie, außergewöhnliche Leistungen und/oder besonderes Engagement in der Selbstverwaltung der Hochschule während des ersten Studienganges, Auslandssemester o.ä.) können berücksichtigt werden. Auch ein anderer Hochschulabschluss kann vom Prüfungsausschuss als Zulassungsvoraussetzung anerkannt werden. Insbesondere gilt der Abschluss „Diplom-Ingenieur (FH) auf dem Gebiet der Kunststofftechnik“ als im Sinne dieser Regelung anerkannter Abschluss.
Einzelfallbetrachtung
Eine Einzelfallbetrachtung unter Würdigung des Grades der nachzuholenden Qualifikationen findet statt. Diese Regelungen erfolgen unbeschadet der Möglichkeiten nach §6 Abs. 3 BBPO.
Anerkennung von Studienleistungen
Die Anerkennung von Leistungsnachweisen und nachgewiesene Kompetenzen erfolg gemäß der Anerkennungssatzung der Hochschule Darmstadt.
Bitte kontaktieren Sie das Studien- und Prüfungssekretariat oder die Prüfungsausschussvorsitzenden des Studiengangs.
Weitere Zulassungsvoraussetzungen nach §6 Abs. 2 BBPO
Nach § 6 Abs. 2 BBPO können weitere Zulassungsvoraussetzungen vom Prüfungsausschuss definiert werden. Insbesondere kann die Teilnahme und das erfolgreiche Bestehen von Vorbereitungskursen auferlegt werden.
Gemäß § 6 Abs.2 BBPO hat der Prüfungsausschuss in seiner Sitzung vom 2.5.2013 zusätzliche Kriterien festgelegt, von deren Erfüllungsgrad der Erfolg im Masterstudium abhängt.
Vor einer Zulassung müssen, neben der Note von mindestens 2,5 , folgende Qualifikationen nachgewiesen werden:
Polymerchemie |
mindestens 5 CP |
Kunststoffverarbeitung |
mindestens 15 CP |
Werkstoffkunde Kunststoffe |
mindestens 5 CP |
Thermodynamik |
mindestens 10 CP |
Rheologie und Fluidmechanik |
mindestens 7,5 CP |
Konstruieren mit Kunststoffen |
mindestens 7,5 CP |
Kunststofftechnisches Fachpraktikum |
mindestens 5 Wochen |
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