Die Organe des Instituts
Die Geschäftsführung
des Institutes besteht aus der Institutsleiterin oder dem Institutsleiter, sowie einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter. Die Institutsleiterin oder der Institutsleiter leitet und verwaltet das Institut, führt die Beschlüsse des Institutsrats aus, vertritt das Institut innerhalb der Hochschule und beruft die Sitzungen des Institutsrats ein. Sie oder er entscheidet über die Verwendung der dem Institut zugewiesenen Finanzmittel im Einvernehmen mit dem Institutsrat und ist verantwortlich für den sinnvollen Einsatz der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für die zweckmäßige Nutzung der Geräte, Einrichtungen und Räume.
Der Institutsbeirat
hat die Aufgabe, das Institut bei seiner Entwicklung zu beraten, die in der Wirtschaft und Berufswelt und in der wissenschaftlichen Forschung die an das Institut bestehen-den Erwartungen zu artikulieren und die Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse zu fördern. Er gibt Empfehlungen zur Entwicklungsplanung und Lehrveranstaltungsplanung des Instituts und zur Bildung von Schwerpunkten in Forschung und Lehre, zu den Evaluierungsverfahren, zu den Zielvereinbarungen und für den Wissens- und Technologietransfer. Dem Institutsbeirat gehören sechs Persönlichkeiten aus dem Bereich der Wirtschaft und beruflichen Praxis und aus dem Bereich der wissenschaftlichen Forschung der Kunststofftechnik an. Diese sind ehrenamtlich tätig. Der Institutsbeirat tagt in jährlichem Turnus mit der Institutsleitung,
Finanzielle und personelle Ressourcen
werden dem Institut von dem Dekanat des Fachbereichs Maschinenbau und Kunststofftechnik zugeordnet. Basis hierfür ist der Strukturplan der Hochschule Darmstadt. Der Fachbereich stattet das Institut mit einem Grundbudget aus. Im Rahmen der dem Institut zur Verfügung stehenden Drittmittel entscheidet der Institutsrat über die Erweiterung bzw. den Abbau der Ressourcen. Drittmittelfinanzierte Ressourcen sind dem Institut zugeordnet und werden von diesem verwaltet.
Der Institutsrat
besteht aus den Mitgliedern des Instituts. Der Institutsrat entscheidet über alle grundlegenden Angelegenheiten des Instituts, z.B. die Abwicklung von Forschungs- und Entwicklungsangelegenheiten,und die Beteiligung an interdisziplinären Forschungsprojekten. Der Institutsrat bereitet die das Institut betreffenden Beschlüsse des Fachbereichsrats vor und führt sie aus. Er schließt Zielvereinbarungen mit dem Dekanat des Fachbereichs. Der Institutsrat wählt die Geschäftsführer des Institutes.
Mitglieder des Instituts
sind die Professorinnen und Professoren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule Darmstadt, die durch Beschluss des Dekanats des Fachbereichs oder des Institutsrats mit Bestätigung des Dekanats dem Institut zugeordnet wurden. Sie haben das Recht und die Pflicht an der Erfüllung der Aufgaben des Instituts mitzuwirken und sich an dessen Selbstverwaltung im Rahmen dieses Statuts zu beteiligen. Alle Mitglieder des Instituts haben ihren Schwerpunkt in Lehre und Forschung auf den oben genannten Gebieten.
Kontakt
Prof. Dr. Roger Weinlein
Kommunikation
Haardtring 100
64295 Darmstadt
Büro: A14, 20
Prof. Dr. Martin Müller-Roosen
Kommunikation
Haardtring 100
64295 Darmstadt
Büro: A14, 17