Zulassungsvoraussetzungen für den Studiengang Allgemeiner Maschinenbau (B.Sc.)
Hochschulzugangsberechtigung
Sie benötigen eine Hochschulzugangsberechtigung.
Wenn Unsicherheit darüber besteht, ob das von Ihnen erworbene Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife zum Studium an einer Hochschule in Hessen berechtigt, lassen Sie sich beim Student Service Center beraten.
Für Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit ausländischen Zeugnissen gibt es, unabhängig von der Staatsbürgerschaft, ein eigenes Bewerbungsverfahren. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Studienplatz mit ausländischem Zeugnis auf der Webseite der Hochschule Darmstadt.
Was sonst nocht wichtig ist!
Für ein Studium an unserem Fachbereich sollten Sie Begeisterung für technische Sachverhalte mitbringen und Interesse an Mathematik und Naturwissenschaften haben. Wichtig für den Studienerfolg ist darüber hinaus eine hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit und Selbstorganisation.
Anerkennung von Studienleistungen
Die Anerkennung von Leistungsnachweisen und nachgewiesene Kompetenzen erfolg gemäß der Anerkennungssatzung der Hochschule Darmstadt.
Bitte kontaktieren Sie das Studien- und Prüfungssekretariat oder die Prüfungsausschussvorsitzenden des Studiengangs.
Informationen zum Grundpraktikum
Grundpraktikum - Vorübergehende Änderung aufgrund der Covid-19 Pandemie
Anpassung der Regeln für das Grundpraktikum
Die untenstehende Regel bzgl. des Zeitpunkts zu welchem das Grundpraktikum abgeleistet werden muss, wird ab sofort bis auf Weiteres durch folgende Regel ersetzt, um den Auswirkungen der Corona-Pandemie Rechnung zu tragen:
Das Grundpraktikum soll bis zur berufspraktischen Phase abgeschlossen sein. Davon sollten 8 Wochen bis zum 3. Semester absolviert werden.
Alle anderen Bedingungen bleiben davon unberührt.
Es ist ein Grundpraktikum von 16 Wochen abzuleisten. Von diesen 16 Wochen müssen 8 Wochen vor der Anmeldung zu Prüfungen des ersten Semesters absolviert sein. Die verbleibenden 8 Wochen müssen spätestens bei Anmeldung zu Prüfungen des dritten Semesters absolviert sein.
Da die Prüfungsanmeldungen jeweils während der Vorlesungszeiten erfolgen, bedeutet dies, dass Sie 8 Wochen Grundpraktikum vor Studienbeginn absolviert haben müssen.
Weitere Informationen finden Sie in der Praktikumsordnung. Diese ist als Anlage 4 an die
Prüfungsordnung (BBPO) des Studiengangs angehängt.
Hier finden Sie die ausführlichen Informationen zur Ableistung und Anerkennung des Grundpraktikums.
Hinweis zum Nachweis
Alle Grundpraktikumsunterlagen (Firmenbescheinigungen, Tages- und Wochenberichte, formlose Anträge, Bescheinigungen usw.) werden ab sofort nur noch in digitaler Form entgegengenommen.
Bitte senden Sie alle Unterlagen als pdf–Dokument ausschließlich per Email an
Die Unterlagen sind ggf. in gepackter Form (zip-Datei) zu versenden. Es werden keine Unterlagen in Papierform mehr angenommen!
Wichtig! Auch die gelbe Bescheinigung des Grundpraktikums muss mit eingereicht werden!
(Dies gilt nicht für Erstsemester, die noch keine Bescheinigung erhalten haben.)
Checkliste Anerkennung Grundpraktikum
Wenn Sie keine anerkannte Berufsausbildung besitzen, benötigen Sie
- Bescheinigung der Praktikumsbetriebe über abgeschlossenes Praktikum
- Bestätigung des Praktikumsbetriebs über ein absolviertes Praktikum
- Tagesberichte Mustervorlage (Pdf-Datei, 7,7 KB)
- Wochenberichte Mustervorlage (Pdf-Datei, 7,3 KB)
Es ist für jede Woche einen Bericht vorzulegen! Weitere Informationen zum Tages-/Wochenbericht finden Sie hier.
Wenn Sie eine anerkannte Berufsausbildung abgeschlossen haben, benötigen Sie:
- Gesellenbrief / Facharbeiterbrief
- benötigen Sie das Abschlusszeugnis FOS (Maschinenbau)
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