Grundpraktikum
Informationen zum Grundpraktikum
Es ist ein Grundpraktikum von 16 Wochen abzuleisten. Von diesen 16 Wochen müssen 8 Wochen vor der Anmeldung zu Prüfungen des ersten Semesters absolviert sein. Die verbleibenden 8 Wochen müssen spätestens bei Anmeldung zu Prüfungen des dritten Semesters absolviert sein.
Da die Prüfungsanmeldungen jeweils während der Vorlesungszeiten erfolgen, bedeutet dies, dass Sie 8 Wochen Grundpraktikum vor Studienbeginn absolviert haben müssen.
Weitere Informationen finden Sie in der Praktikumsordnung. Diese ist als Anlage 4 an die
Prüfungsordnung (BBPO) des Studiengangs angehängt.
Hier finden Sie die ausführlichen Informationen zur Ableistung und Anerkennung des Grundpraktikums.
Hinweis zum Nachweis
Alle Grundpraktikumsunterlagen (Firmenbescheinigungen, Tages- und Wochenberichte, formlose Anträge, Bescheinigungen usw.) werden ab sofort nur noch in digitaler Form entgegengenommen.
Bitte senden Sie alle Unterlagen als pdf–Dokument ausschließlich per Email an
Die Unterlagen sind ggf. in gepackter Form (zip-Datei) zu versenden. Es werden keine Unterlagen in Papierform mehr angenommen!
Wichtig! Auch die gelbe Bescheinigung des Grundpraktikums muss mit eingereicht werden!
(Dies gilt nicht für Erstsemester, die noch keine Bescheinigung erhalten haben.)
Checkliste Anerkennung Grundpraktikum
Wenn Sie keine anerkannte Berufsausbildung besitzen, benötigen Sie
- Bescheinigung der Praktikumsbetriebe über abgeschlossenes Praktikum
- Bestätigung des Praktikumsbetriebs über ein absolviertes Praktikum
- Tagesberichte Mustervorlage (Pdf-Datei, 7,7 KB)
- Wochenberichte Mustervorlage (Pdf-Datei, 7,3 KB)
Es ist für jede Woche einen Bericht vorzulegen! Weitere Informationen zum Tages-/Wochenbericht finden Sie hier.
Wenn Sie eine anerkannte Berufsausbildung abgeschlossen haben, benötigen Sie:
- Gesellenbrief / Facharbeiterbrief
- benötigen Sie das Abschlusszeugnis FOS (Maschinenbau)
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Sprechzeiten Grundpraktikum Maschinenbau
Donnerstag von 10.00 bis 12.00 Uhr
Telefon: 06151 533 68577
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