Grundpraktikum
Praxisphasen - Vorpraktikum
Hinweis Corona-Pandemie
Laut der Sondersatzung für prüfungsrelevante Leistungen im Zuge der Corona-Pandemie vom 1. Mai 2020 benötigen Studienanfänger*innen im WS 2020/21 kein Praktikum zur Immatrikulation. Es ist möglich, das Grundpraktikum bis zum Beginn der berufspraktischen Phase (BPP) abzuleisten.
Der Studiengang Mechatronik der Hochschule Darmstadt ist ein praxisbezogener Studiengang. Daher sind bestimmte praktische Kenntnisse für ein erfolgreiches Studium unumgänglich. Die erforderliche berufspraktische Tätigkeit umfasst ein Grundpraktikum von 8 Wochen Dauer und eine Praxisphase im siebten Semester im Rahmen des Bachelor-Projekts.
Vorpraktikum
Die Vorpraxis von 8 Wochen soll den Praktikantinnen und Praktikanten grundlegende arbeitstechnische Fertigkeiten vermitteln und sie mit fachtypischen Arbeitsvorgängen vertraut machen.
Die Vorpraxis sollte vor Studienbeginn durchgeführt werden. Spätestens jedoch bis zur Anmeldung für die Berufspraktische Phase ist sie nachzuweisen, indem die Berichtshefte (siehe unten) mit den Originalzeugnissen dem Praktikumsbeauftragten des Studienganges vorgelegt werden.
Arbeitsbereiche
Da der Studiengang Mechatronik gemeinsam von den Fachbereichen Elektrotechnik und Informationstechnik, Informatik sowie Maschinenbau getragen wird, kommen als Vorpraxis Tätigkeiten aus diesen drei Bereichen in Frage.
Die Wahl des Betriebes bleibt der Praktikantin oder dem Praktikanten überlassen. Vertreter des Studienganges können bei der Entscheidung für einen Betrieb und in Ausnahmefällen bei der Suche nach einem Betrieb behilflich sein.
Berichtsheft
Es ist ein Berichtsheft zu führen. Darin werden die jeweiligen Tätigkeiten in Wocheberichten beschrieben und einzelne, besonders interessante Arbeitsvorgänge in Form von Skizzen und knapp gefassten Berichten dargestellt. Für jede Woche sollten etwa zwei Seiten Bericht angefertigt werden. Das Berichtsheft ist außerhalb der Arbeitszeit zu führen. Es ist dem Leitenden der Ausbildung in kurzen, regelmäßigen Zeitabständen und beim Austritt aus dem Praktikantenverhältnis zur Gegenzeichnung vorzulegen.
Weitere Details sind auch in der Prüfungsordnung (BBPO) des Studiengangs beschrieben:
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