Grundpraktikum

Praxisphasen - Vorpraktikum

Hinweis Corona-Pandemie

Laut der Sondersatzung für prüfungsrelevante Leistungen im Zuge der Corona-Pandemie vom  1. Mai 2020 benötigen Studienanfänger*innen im WS 2020/21 kein Praktikum zur Immatrikulation. Es ist möglich, das Grundpraktikum bis zum Beginn der berufspraktischen Phase (BPP) abzuleisten.

Der Studiengang Mechatronik der Hochschule Darmstadt ist ein praxisbezogener Studiengang. Daher sind bestimmte praktische Kenntnisse für ein erfolgreiches Studium unumgänglich. Die erforderliche berufspraktische Tätigkeit umfasst ein Grundpraktikum von 8 Wochen Dauer und eine Praxisphase im siebten Semester im Rahmen des Bachelor-Projekts.

Vorpraktikum

Die Vorpraxis von 8 Wochen soll den Praktikantinnen und Praktikanten grundlegende arbeitstechnische Fertigkeiten vermitteln und sie mit fachtypischen Arbeitsvorgängen vertraut machen.

Die Vorpraxis sollte vor Studienbeginn durchgeführt werden. Spätestens jedoch bis zur Anmeldung für die Berufspraktische Phase ist sie nachzuweisen, indem die Berichtshefte (siehe unten) mit den Originalzeugnissen dem Praktikumsbeauftragten des Studienganges vorgelegt werden.

Arbeitsbereiche

Da der Studiengang Mechatronik gemeinsam von den Fachbereichen Elektrotechnik und Informationstechnik, Informatik sowie Maschinenbau getragen wird, kommen als Vorpraxis Tätigkeiten aus diesen drei Bereichen in Frage.

Die Wahl des Betriebes bleibt der Praktikantin oder dem Praktikanten überlassen. Vertreter des Studienganges können bei der Entscheidung für einen Betrieb und in Ausnahmefällen bei der Suche nach einem Betrieb behilflich sein.

Berichtsheft

Es ist ein Berichtsheft zu führen. Darin werden die jeweiligen Tätigkeiten in Wocheberichten beschrieben und einzelne, besonders interessante Arbeitsvorgänge in Form von Skizzen und knapp gefassten Berichten dargestellt. Für jede Woche sollten etwa zwei Seiten Bericht angefertigt werden. Das Berichtsheft ist außerhalb der Arbeitszeit zu führen. Es ist dem Leitenden der Ausbildung in kurzen, regelmäßigen Zeitabständen und beim Austritt aus dem Praktikantenverhältnis zur Gegenzeichnung vorzulegen.

Weitere Details sind auch in der Prüfungsordnung (BBPO) des Studiengangs beschrieben:

Auszug aus der Prüfungordnung (BBPO) zum Grundpraktikum

Sie haben Fragen?

Prof. Dr. Dietmar Jennewein

1

Sprechstunde
In der vorlesungsfreien Zeit: nach Vereinbarung per E-Mail Im SoSe25: Dienstags 10:30h-11:30h

Kommunikation Schöfferstraße 3
64295 Darmstadt
Büro: C12, 121

+49.6151.533-68587
dietmar.jennewein@h-da.de
Details zur Person

Portrait: Jennewein, Dietmar, Prof. Dr.
Steven Julian Susanto

1

Sprechstunde
Solange die Kontaktbeschraenkung noch vorliegt, freue ich mich auf eure Anfragen per Email / Whatsapp. Per Whatsapp kann ich eventuell schneller beantworten (Chats/Anrufe). NB : Bitte (außer im Falle dringender Anfrage) keinen normalen Anruf machen, damit ich Anrufe aus den Privaten von Anrufen aus Beratungen trennen könnte. Danke für das Verständnis :D

Portrait: Susanto, Steven Julian (Stud. FBMK)

Fachschaft MK

Schöfferstraße 3
Gebäude C 12, Raum 01.18
fachschaft.fbmk@h-da.de

Kontakt zur zentralen Beratungsstelle für studentische Angelegenheiten

Der Info-Flyer des Studiengangs zum Download

Kontakt

Prüfungsausschussvorsitz

Prof. Dr. Dietmar Jennewein

Kommunikation Büro: C12, 121

+49.6151.533-68587
dietmar.jennewein@h-da.de
Details zur Person

1

Sprechstunde
In der vorlesungsfreien Zeit: nach Vereinbarung per E-Mail Im SoSe25: Dienstags 10:30h-11:30h

Prüfungssekretariat

Susanne Wolf

Kommunikation Schöfferstraße 3
64295 Darmstadt
Büro: C12, 00.10

+49.6151.533-68590
stups.fbmk@h-da.de

Silvia Reinhardt

Kommunikation Schöfferstraße 3
64295 Darmstadt
Büro: A14, 00.25

+49.6151.533-68523
stups.fbmk@h-da.de